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Was Sie über den rechtlichen Status der Schule wissen sollten

Die SIS Frankfurt ist eine staatlich genehmigte Ersatzschule. Die Ausbildung an der SIS ist demnach grundsätzlich gleichwertig mit der an einer staatlichen Schule und Ihr Kind kann an der SIS Frankfurt seine Schulpflicht erfüllen.

Sie als Eltern sollten wissen:

  • Die hessischen Bildungsstandards, Kerncurricula, Notenbildungs- und Versetzungsregelungen sind für die SIS Frankfurt verbindlich.
  • Für die Aufnahme an der SIS Frankfurt müssen die Aufnahmevoraussetzungen für die entsprechende Schulstufe an staatlichen Schulen erfüllt sein. In der Eingangsstufe besteht Schulpflicht. Mit der Aufnahme in die Eingangsstufe der SIS Frankfurt wird Ihr Kind daher unabhängig vom Alter (auch vor Erreichen des 6. Lebensjahres) schulpflichtig.
  • Bis zum Erreichen der staatlichen Anerkennung haben die Jahres- und Halbjahresinformationen der SIS Frankfurt sowie die Empfehlungen für die weiterführenden Schulen am Ende der 4. Klasse ausschließlich informativen Charakter und gelten nicht als offiziell anerkannte Zeugnisse. In der Regel wird diese Noteninformation aber von anderen Schulen bei einem Wechsel als relevante Information akzeptiert.
  • Beim Wechsel von der SIS Frankfurt in eine staatliche oder staatlich anerkannte weiterführende Schule (Gymnasium oder Realschule) in Hessen ist in der Regel keine Aufnahmeprüfung nötig.

Für nähere Informationen zum Status der Schule sowie den Aufnahmeregelungen wenden Sie sich bitte an die Schulleitung.

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