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Was Sie über den rechtlichen Status der Schule wissen sollten

Grundschule und Gymnasium der SIS Stuttgart-Fellbach sind staatlich anerkannte Ersatzschulen. Die Ausbildung ist demnach gleichwertig mit der an staatlichen Schulen. Die SIS Stuttgart-Fellbach kann offizielle Zeugnisse ausstellen und Prüfungen abnehmen. Mit dem Besuch der Grundschule bzw. des Gymnasiums erfüllt Ihr Kind seine Schulpflicht.

Sie als Eltern sollten wissen:

  • Die baden-württembergischen Bildungspläne, Notenbildungs- und Versetzungsregelungen sind für die SIS Stuttgart-Fellbach verbindlich.
  • Für die Aufnahme an der SIS Stuttgart-Fellbach müssen die Aufnahmevoraussetzungen für die entsprechende Schulstufe an staatlichen Schulen erfüllt sein. Für eine Aufnahme in das Gymnasium setzen wir in der Regel eine gymnasiale Grundschulempfehlung voraus. Beim Wechsel von einer staatlich genehmigten anderen Privatschule oder einem Wechsel aus einer anderen Schulart (Realschule, Hauptschule/Werkrealschule) in das SIS Gymnasium gelten die entsprechenden Regularien des Landes Baden-Württemberg. Bitte beraten Sie sich vor der Anmeldung mit der Schulleitung über die individuelle Situation Ihres Kindes.
  • Wenn Ihr Kind eine Jahrgangsstufe an der SIS Stuttgart-Fellbach erfolgreich absolviert und das für den entsprechenden Schultyp erforderliche Leistungsziel erreicht hat, ist beim Wechsel in eine staatliche oder staatlich anerkannte weiterführende Schule (Gymnasium oder Realschule) in der Regel keine Aufnahmeprüfung erforderlich.
  • Als staatlich anerkannte Ersatzschule kann die SIS Stuttgart-Fellbach Prüfungen für Bildungsabschlüsse, z. B. für das Abitur, hausintern abnehmen.
  • Versetzungszeugnisse der 9. und 10. Klasse gelten automatisch als Hauptschul- bzw. Realschulabschluss.

Für nähere Informationen zum Status der Schule sowie den Aufnahmeregelungen wenden Sie sich bitte an die Schulleitung.

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