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Was Sie über den rechtlichen Status der Schule wissen sollten

Grundschule und Gymnasium der SIS Ingolstadt haben den Status einer staatlich genehmigten Ersatzschule. Die Ausbildung an der SIS ist demnach grundsätzlich gleichwertig mit der an öffentlichen Schulen und Ihr Kind kann an der SIS Ingolstadt seine Schulpflicht erfüllen.

Die SIS Ingolstadt strebt die staatliche Anerkennung an, die einer Privatschule erst nach mehreren Jahren Betriebszeit verliehen werden kann. Für Gymnasien kann die staatliche Anerkennung frühestens nach zwei erfolgreichen Abiturjahrgängen beantragt werden, für die Grundschule wurde der offizielle Antrag auf staatliche Anerkennung eingereicht. Die umfangreiche Prüfung durch die Regierung von Oberbayern wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

Sie als Eltern sollten wissen:

  • Die bayerischen Lehrpläne sowie die Notenbildungs-, Prüfungs- und Vorrückungsbestimmungen des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes (BayEUG) sind für die SIS Ingolstadt verbindlich.
  • Für die Aufnahme an der SIS Ingolstadt müssen die Aufnahmevoraussetzungen für die entsprechende Schulstufe an staatlichen Schulen erfüllt sein. Für eine Aufnahme in das Gymnasium ist in der Regel ein gymnasiales Übertrittszeugnis erforderlich. Für den Übertritt aus der SIS-Grundschule ins SIS-Gymnasium ist, solange das Gymnasium den Status einer staatlich genehmigten Ersatzschule hat, eine interne Empfehlung erforderlich, die sich an den Übertrittsbedingungen für das Gymnasium orientiert. Bitte beraten Sie sich vor der Anmeldung mit der Schulleitung über die individuelle Situation Ihres Kindes.
  • Bis zum Erreichen der staatlichen Anerkennung haben die Jahres- und Halbjahresinformationen der SIS Ingolstadt ausschließlich informativen Charakter und gelten nicht als offiziell anerkannte Zeugnisse. Bis zum Erreichen der staatlichen Anerkennung kann die Grundschule der SIS Ingolstadt außerdem keine offiziellen Übertrittszeugnisse für die weiterführende Schule ausstellen.
  • Beim Wechsel aus der SIS Ingolstadt in eine staatliche oder staatlich anerkannte weiterführende Schule (Gymnasium oder Realschule) in Bayern muss – solange die entsprechende Stufe der SIS Ingolstadt staatlich genehmigt, aber noch nicht staatlich anerkannt ist – in der Regel der Probeunterricht absolviert bzw. eine Aufnahmeprüfung abgelegt werden.
  • Bis zum Erreichen der staatlichen Anerkennung kann die SIS Ingolstadt Prüfungen für Bildungsabschlüsse nicht hausintern abnehmen. Dies bedeutet, dass mindestens die ersten beiden Abiturjahrgänge das Abitur im Rahmen einer sog. Externenprüfung, d.h. unter etwas abweichenden Prüfungsbedingungen, ablegen müssen.
  • Abschlusszeugnisse der 9. und 10. Klasse gelten bis zum Vorliegen der staatlichen Anerkennung der entsprechenden Jahrgangsstufen nicht automatisch als Hauptschul- bzw. Realschulabschluss, hierzu wären ebenfalls externe Prüfungen zu absolvieren.

Für nähere Informationen zum Status der Schule sowie den Aufnahmeregelungen wenden Sie sich bitte an die Schulleitung.

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