Einmalige Aufnahmegebühr ab Februar 2020
Kindergarten |
850 €
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Grundschule und Gymnasium |
850 €
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Auf folgender Seite erfahren Sie, wie sie ihr Kind an der SIS einschreiben können.
Elternbeiträge Kindergarten Schuljahr 2020/21
Halbe Tage (7:30 - 13:00 Uhr) sind nur möglich für Kinder im ersten Kindergartenjahr (Dreijährige); vom zweiten Kindergartenjahr an ist nur die Ganztagsoption buchbar.
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Betreuungszeit
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Monatlicher
Elternbeitrag
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Kindergarten |
07:30 - 13:30
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478 €
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07:30 - 16:30
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653 €
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Nachmittagsbetreuung |
16:30 - 17:00
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14 €
(mtl. pro Wochentag)
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16:30 - 18:00
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32 €
(mtl. pro Wochentag)
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Mittagessen (optional) |
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93 €
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Elternbeiträge Grundschule und Gymnasium Schuljahr 2020/21
In den angegebenen Beiträgen sind Unterricht, Selbstlern- und Betreuungszeiten von 7:30 bis 16 Uhr enthalten. Die tägliche Unterrichtskernzeit für die Schülerinnen und Schüler der Grundschule und des Gymnasiums dauert von 8:30 bis 15 Uhr. Für diese Zeit besteht eine tägliche Anwesenheitspflicht. Von Klasse 6 an können die obligatorischen Schulzeiten länger sein.
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Unterrichts- und
Betreuungszeiten |
Monatlicher
Elternbeitrag
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Grundschule
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07:30 - 16:00
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587 €
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Gymnasium
Klassen 5 bis 10 |
07:30 - 16:00
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636 €
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Gymnasium
Klassen 11 und 12 |
07:30 - 16:00
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668 €
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Mittagessen
Grundschule |
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93 €
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Mittagessen
Gymnasium |
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102 €
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Nachmittagsbetreuung |
16:00 - 17:00
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26 €
(mtl. pro Wochentag)
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Nachmittagsbetreuung |
16:00 - 18:00
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41 €
(mtl. pro Wochentag)
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Einkommensbasiertes Schulgeld
Die SIS ist bestrebt, ihr Bildungsangebot möglichst vielen Familien zugänglich zu machen. Daher bietet die SIS Stuttgart-Fellbach Eltern die Möglichkeit, bei Inanspruchnahme eines reduzierten Schulprogramms ein monatliches Schulgeld in Höhe von 5% des Haushaltsnettoeinkommens zu beantragen. Nähere Auskünfte erteilt die Schulleitung.
Geschwisterrabatt
Familien, die zwei oder mehr Kinder an der SIS anmelden, erhalten ab dem zweiten Kind eine Geschwisterermäßigung von 10 % auf die Elternbeiträge des jüngeren Kindes bzw. der jüngeren Kinder. Die Aufnahmegebühr sowie die Gebühren für Mittagessen und andere Nebenleistungen sind vom Geschwisterrabatt ausgenommen.
Stand: 16. Januar 2020. Änderungen und Irrtümer vorbehalten.