Status der Schule

Die SIS Fellbach wurde zum Schuljahr 2008/09 eröffnet. Grundschule und Gymnasium der SIS Fellbach haben den Status einer staatlich genehmigten Ersatzschule. Das bedeutet, dass die Ausbildung an der SIS grundsätzlich gleichwertig mit der an öffentlichen Schulen ist und dass Ihr Kind seine Schulpflicht an der SIS Fellbach erfüllen kann.

Die SIS Fellbach strebt die staatliche Anerkennung als Ersatzschule an. Eine staatlich anerkannte Ersatzschule kann offizielle Zeugnisse ausstellen und Prüfungen abnehmen. Die Anerkennung kann einer Privatschule erst nach mehreren Jahren Betriebszeit verliehen werden. Die Jahrgangsstufen 5 bis 7 des SIS-Gymnasiums sind bereits staatlich anerkannt, die Anerkennung für die Grundschule ist beantragt und sollte in der nächsten Zeit ausgesprochen werden. Die Anerkennung der Jahrgangsstufen 8 bis 12 wird in den nächsten Jahren stufenweise beantragt.

Sie als Eltern sollten wissen:

  • Die baden-württembergischen Lehrpläne, Notenbildungs- und Versetzungsregelungen sind für die SIS Fellbach verbindlich.
  • Für die Aufnahme an der SIS Fellbach müssen die Aufnahmevoraussetzungen für die entsprechende Schulstufe an staatlichen Schulen erfüllt sein. Für den Besuch des Gymnasiums der SIS Fellbach ist eine gymnasiale Grundschulempfehlung erforderlich. Für den Übertritt aus der SIS-Grundschule ins SIS-Gymnasium ist, solange die Grundschule den Status einer staatlich genehmigten Ersatzschule hat, eine interne Empfehlung erforderlich, die sich an den Übertrittsbedingungen für eine Gymnasialempfehlung orientiert.
  • Die Schule kann offizielle Zeugnisse nur in den Jahrgangsstufen ausstellen, die bereits staatlich anerkannt sind (derzeit Klassen 5 bis 7). In den übrigen Jahrgangsstufen haben die Halbjahresinformationen der SIS Fellbach informativen Charakter und gelten nicht als offiziell anerkannte Zeugnisse. Bis zum Erreichen der staatlichen Anerkennung kann die Grundschule der SIS Fellbach ebenfalls keine offiziellen Bildungsempfehlungen für die weiterführende Schule ausstellen
  • Beim Wechsel aus der SIS Fellbach in eine staatliche oder staatlich anerkannte weiterführende Schule (Gymnasium oder Realschule) ist mit einer Aufnahmeprüfung an der aufnehmenden Schule zu rechnen (auch in höheren Klassen). Die Aufnahmeprüfung entfällt, wenn der Schüler/die Schülerin erfolgreich eine bereits staatlich anerkannte Jahrgangsstufe an der SIS absolviert hat und das für den enstprechenden Schultyp erforderlicheLeistungsziel erreicht hat.
  • Bis zum Erreichen der staatlichen Anerkennung in den Abschlussklassen kann die SIS Fellbach Prüfungen für Bildungsabschlüsse nicht hausintern abnehmen. Wir gehen davon aus, dass die staatliche Anerkennung erreicht werden kann, bis der erste Jahrgang an der SIS das Abitur ablegt. Anderenfalls müsste das Abitur im Rahmen einer sog. Schulfremdenprüfung, d. h. unter etwas abweichenden Prüfungsbedingungen abgelegt werden. Abschlusszeugnisse der 9. und 10. Klasse gelten bis zum Vorliegen der staatlichen Anerkennung der entsprechenden Jahrgangsstufen nicht automatisch als Hauptschul- bzw. Realschlussabschluss, sondern es wären externe Prüfungen zu absolvieren.
  • Die Akkreditierung der Schule durch die International Baccalaureate Organization (IBO) für das IB Diploma Programme wird ca. zwei Jahre, bevor sich der erste Jahrgang auf das IB vorbereitet, beantragt.
  • Die SIS Fellbach nimmt regelmäßig an vergleichenden Tests teil, u. a. am International Schools Assessment (ISA).

Für nähere Informationen zum Status der Schule sowie zu Übertritts- und Aufnahmeregelungen und Möglichkeiten des Schulwechsels wenden Sie sich bitte an die Schulleitung.

Insbesondere internationalen Familien, die mit dem deutschen Schulsystem nicht vertraut sind, empfehlen wir, sich vor der Anmeldung für die SIS von der Schulleitung beraten zu lassen.

Haftungsausschluss: Wir informieren Sie nach bestem Wissen und Gewissen über rechtliche Fragen des Besuchs der SIS, übernehmen jedoch keine Haftung für die angebotenen Informationen.

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SIS Stuttgart-Fellbach
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